AGB
1Empfangsberechtigung
2.1 Zur Prüfung der Empfangsberechtigung sind wir befugt, aber nicht verpflichtet.
2 Rückgabe
2.1 Die Rückgabe erfolgt nur gegen Abgabe des Abholscheins.
3 Gewährleistung
3.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Arbeit verpflichtet, sobald er über den Abschuss der Bearbeitung informiert wurde. Kleinere Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
Die Abnahme kann erfolgen durch:
a) Ausdrückliche Erklärung des Kunden, dass er die werkvertragliche Leistung als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung anerkennt,
b) Verabsäumen der Rügefrist (Abnahmefiktion).
3.2 Weist eine Leistung einen Mangel auf, so hat der Kunde binnen angemessener Frist, die in der Regel 5 Werktagen nicht überschreitet diesen Mangel zu rügen (Rügefrist). Die Rügefrist verlängert sich, wenn der Kunde nachweist, dass im aufgrund eines Umstands, der dem Anbieter zuzurechnen ist, eine Mängelrüge innerhalb der vorstehenden Frist nicht möglich war.
3.3 Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Der Kunde hat dem Anbieter die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; dies beinhaltet insbesondere, dass der fehlerhafte Gegenstand nach Wahl des Anbieters entweder beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf Wunsch des Anbieters hin vom Kunden an zur Nachbesserung beim Anbieter abgegeben oder eingesandt wird.
3.4 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
3.5 Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Anbieters oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
3.6 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Anbieter nur dann, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann der Anbieter die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden als Ersatz verlangen.
3.7 Ist der Kunde Unternehmer, so gilt zusätzlich: Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, beträgt ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme der Wahre. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffs Ansprüche des Unternehmers nach § 478 BGB bleiben hiervon unberührt. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Gewährleistungsansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.
3.8 Ist der Kunde Verbraucher, so gilt zusätzlich: Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.
4 Fremdfirmen
4.1 Wir sind berechtigt, jederzeit die Hilfe von Fremdfirmen in Anspruch zu nehmen.
5 Pfandrecht und Verwertung
5.1 Holt der Kunde die bearbeitete Sache nicht ab, so wird der Kunde schriftlich aufgefordert, die Sache das Gerät innerhalb eines Monats abzuholen. Holt er nach dieser Aufforderung die Sache das Gerät nicht binnen eines Monats, so wird der Anbieter den Verkauf der Sache ankündigen und dabei den Geldbetrag benennen, zu dem der Verkauf stattfinden soll. Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung ist der Anbieter zu einer Verwertung berechtigt. Des Weiteren ist der Anbieter explizit berechtigt, die Sache im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.
5.2 Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die Aufforderung dem Kunden an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann, da der Kunde den Anbieter über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.
6 Haftung
6.1 Wir haften für unseren Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, für von uns bzw. unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
6.2 Die Haftung aus dem zwischen uns und unseren Kunden bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 10.000,00 € beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
6.3 Wir haben eine Haftpflichtversicherung über eine Deckungssumme von 10.000,00 € je Versicherungsfall abgeschlossen. Sollte aus Sicht unseres Kunden eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abgesichert werden, so besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung auf Wunsch und auf Kosten unserer Kunden.
6.4 Grundsätzlich übernehmen wir keine Haftung für:
a) bereits beschädigte Sachen
b) für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung oder Lagerung hervorgerufen werden
6.5 Für die sorgfältige Aufbewahrung der uns zur Bearbeitung, Reparatur und Anfertigung anvertrauten Gegenstände haften wir nur bis zur Aufforderung zur Abholung. Danach gilt die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.